EILMELDUNG zum GEMA-Brief "Musik auf Ihrer Internetseite"

EILMELDUNG!!
12. Februar 2007
 
Zum GEMA-Rundschreiben "Musik auf Ihrer Internetseite" bzw. Verträgen über 74,90 € für Musiknutzung an Bands/Künstler (auch NICHT-GEMA-Mitglieder), die Musik (Streams/Downloads) auf ihren Websites eingebunden haben.
 
Liebe Kollegen, das Rock.Büro SÜD war wg. meiner OP vorübergehend nicht besetzt. Viele Dutzend von Euch haben zwischenzeitlich auf dem Anrufbeantworter Ihr Leid über diese GEMA-Briefaktion geklagt und um Rat und Hilfe gebeten.
 
Wir bitten um Verständnis, dass wir wegen der großen Anzahl der Nachrichten NICHT ZURÜCKRUFEN können, dürfen Euch aber folgenden Sachverhalt und kleine Tipps dokumentieren.
 
Zulässigkeit der GEMA-Recherche - auch wenn Ihr keine GEMA-Mitglieder seid:
Es gab bisher die so genannte "GEMA-Vermutung", wonach - gerichtlich mehrfach letztinstanzlich durchgefochten - die Verwertungsgesellschaft zunächst einmal davon ausgehen kann, dass bei einer Musiknutzung verwertungsrechtlich geschütztes Material z.B. zur Aufführung gelangte. Das basiert auf der hohen Quote von verwertungsrechtlich geschützter Musik.
 
Es ist davon auszugehen, dass diese GEMA-Vermutung auch für die Musiknutzung im Internet Bestand haben dürfte - falls das juristisch einer am Beispiel dieses Falles durchfechten wird/will. Sprich: wer Musik nutzt, hat eine Auskunftsverpflichtung und muss der GEMA nachweisen, dass die von ihm z.B. in einer Website eingebundene Musik (Streams oder Downloads) NICHT der GEMA-Verwertung unterliegen (also: Komponist und Textdichter sind nicht Mitglied der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft).
 
PRAKTISCHES VORGEHEN:
Wer als Betreiber einer Website mit Musiknutzung einen solchen Brief der GEMA bekommt und KEINE verwertungsrechtliche geschützte Musik (nochmals: also selbst nicht GEMA-Mitglied ist und nur Eigenkompositionen auf der Seite anbietet ODER auch keine Coverversionen anbietet) eingebunden hat, sollte den Brief nicht wegschmeissen, sondern der GEMA schriftlich antworten!!!
Am besten, man listet die auf der Website aktuell eingebundenen Songs mit Autorenangaben auf und ergänzt diese mit dem Vermerk "nur GEMA-freies Material".
 
Die GEMA checkt dies dann mit der eigenen Repertoiredatenbank gegen und danach sollte der Vorgang eigentlich erledigt sein.
 
Sollte die GEMA dennoch den im Ursprungsschreiben angekündigten Lizenzvertrag schicken, dann könnt Ihr uns gerne nochmals informieren.
 
Denn das, was die GEMA Euch mit diesem Vertrag anbietet, ist nochmals ein Eigentor in sich, weil die GEMA nur eine imaginäre HINTERGRUNDMUSIK lizenziert, nicht aber z.B. den ohnehin teureren Downloadtarif.
Das ist eigentlich Quatsch, was die GEMA da schreibt. Aber das haben die intern zu klären. Und wird m.E. sicherlich auch bald korrigiert werden.
 
Wir können Euch nur beruhigen! Denn Fakt ist:  wer von Euch nicht GEMA-Mitglied ist und keine durch die GEMA-verwertete Songs auf der Website eingebunden hat MUSS AUCH KEINE LIZENZGEBÜHREN BEZAHLEN.  Aber er muss das trotzdem der GEMA mitteilen!
 
Hier nochmals zur Dokumentation das GEMA-Anschreibens, das leider keinerlei Rechtsbelehrung aufweist und auch nicht auf den massenhaften Vorfall eingeht, dass eine Unzahl von Bands/Künstlern gar nichts zahlen müssen, weil sie oder das von Ihnen verwendete Songmaterial nicht verwertungsrechtlich (durch die GEMA) geschützt ist. Auch den Vertrag dokumentieren wir hier mal anonymisiert zur Info!
 
    
 
Also: keep cool! Und kommuniziert der GEMA, dass Ihr nur GEMA-freies Material auf Eurer Website habt.
 

 
Falls dem nicht so ist, dann gleichfalls VORSICHT: Die GEMA schickt in der Folge (derzeit noch!) einen Vertrag raus, der nur die "Hintergrundmusik auf Websites" lizenziert. Hier verkennt die GEMA offenkundig die Realität von Band-/Künstlerwebsites. Hintergrundmusik ist nur bei ganz seltenen Fällen eingebunden. In der Mehrzahl verwenden Interpreten Streams oder bieten Downloads an. Dafür gelten andere Konditionen (siehe dazu unser Tutorial: »GEMA-Gebühren im Internet«   ) Und Ihr seid verpflichtet, die rechtlich richtige Nutzung anzugeben und zu lizenzieren!
 
Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD
 

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